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IVD - Newsletter
01 / 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
2011 ist knapp vier Wochen alt. Nicht wirklich Zeit
für ein Zwischenfazit aber gerade noch rechtzeitig, um Ihnen
alles Gute für dieses junge Jahr zu wünschen.
Mit sieben Landtagswahlen erwartet uns ein sogenanntes Superwahljahr
und die Parteien brachten und bringen sich mehr oder weniger öffentlichkeitswirksam
und geschickt in Position. Interessanterweise wird dem wenig Beachtung
geschenkt, schließlich gibt es mit dem Futtermittelskandal
und dem Hochwasser medial wirkungsstärkere Themen als politische
Positions- und Strategiepapiere, die in den seltensten Fällen
Wirklichkeit werden.
So verhält es sich leider auch mit vielen immobilienpolitischen
Zielen, die zwar im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung
Erwähnung fanden aber von einer Realisierung noch weit entfernt
sind. "Wir erwarten mehr" war das Signal, welches IVD-Präsident
Jens-Ulrich Kießling als Vorsitzender der Bundesvereinigung
Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft in seiner kurzen Neujahrsansprache
anlässlich des BSI-Jahresempfanges am 18. Januar 2011 in Richtung
der Bundesregierung sendete.
Auch die BSI mit dem IVD im Vorsitz hat sich zu Beginn dieses Superwahljahres
deutlich positioniert. Die maßgeblichen politischen Entscheider
und Vordenker haben mit dem BSI-Positionspapier 2011 einen Hinweiskatalog
an die Hand bekommen, wie sie 2011 und darüber hinaus die richtigen
Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft setzen können.
Das Positionspapier finden Sie nachfolgend.
Mit freundlichem Gruß
Ihre IVD-Bundesgeschäftsstelle
und
Ihr ImmoWert Team
FDP will 20 Prozent altengerechte Wohnungen
Die FDP will eine Modernisierungsoffensive für
mehr altengerechte Wohnungen in Deutschland anstoßen. "Wünschenswert
wäre eine Verzehnfachung der Quote des altengerechten und barrierefreien
Wohnraums von aktuell 2 auf 20 Prozent bis 2030", sagte der
baupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Sebastian Körber,
der Deutschen Presse-Agentur.
Die demografische Entwicklung dürfe nicht länger als Problem
gesehen werden. Sie sei vielmehr eine große Chance für
Deutschland. Körber forderte einen nationalen Fahrplan für
generationengerechtes Wohnen - ähnlich wie bei der geplanten
energiesparenden Modernisierung der Gebäude in Deutschland.
Er verwies darauf, dass es in vielen Wohnungen kein Problem sei,
das Bad oder den Eingangsbereich so umzurüsten, dass die Bewohner
möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können.
Um die Quote rasch zu erhöhen, seien eine schrittweise Erhöhung
der Zuschüsse des Bundes, etwa im Bereich der zinsverbilligten
Darlehen bei Neu- und Umbau, höhere direkte Zuschüsse
für Bestandsanpassung, steuerliche Anreize oder Abschreibungs-Möglichkeiten
sowie eine Verzahnung von altengerechtem Umbau und energetischer
Sanierung notwendig, betonte Körber. Er will das Thema in der
schwarz-gelben Koalition auf die Agenda setzen.
Laut einer neuen Emnid-Umfrage bevorzugen zwei Drittel ein sicheres
und selbstbestimmtes Wohnen im Alter statt des Gangs in ein Heim.
Bereits in 15 Jahren werde ein Viertel der Privathaushalte in Deutschland
Bewohner haben, die 70 Jahre und älter sind, schätzt der
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Quelle: dpa
KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen
Die KfW Bankengruppe fördert ab dem 1. März 2011
im Programm "Energieeffizient Sanieren" neben umfassenden
Sanierungen zum KfW Effizienzhaus auch wieder Einzelmaßnahmen
wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Erneuerung von Heizungsanlagen
oder Einbau von Lüftungsanlagen. Das neue Programm-Merkblatt
der Zuschussvariante (Programm Nr. 430) finden Sie unter www.kfw-zuschuss.de.
Zukünftig beziehen sich die technischen Anforderungen bei den
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf den Wärmedurchgang
des gesamten Bauteils. Somit werden für die Erreichung der
geforderten Mindestanforderungen auch die vorhandenen Schichten
(z.B. Mauerwerk und vorhandene Dämmung) berücksichtigt,
gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen im Durchschnitt
um 20 Prozent. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung
eines ganzheitlichen Konzeptes für eine energetische Gebäudesanierung
wird für die Einzelmaßnahmen die Einbindung eines Sachverständigen
erforderlich. Der Sachverständige bestätigt gegenüber
der KfW die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Wenn Sie sich für eine zusätzliche Baubegleitung des Sachverständigen
entscheiden, steht Ihnen eine weitere Zuschussmöglichkeit im
Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung"
(Programm Nr. 431) zur Verfügung.
Unabhängig von der energetischen Sanierung erhalten Sie weitere
Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen im
Programm Nr. 455. Speziell in diesem Förderprogramm sind neben
den Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
von Eigentumswohnungen auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters
antragsberechtigt.
Seitens der Antragsteller werden in diesem Programm überwiegend
barrierereduzierende Badsanierungen, Einbau von Treppenliften und
der Einbau von leichtgängigen Fenstern beantragt. Weitere Informationen
finden Sie unter www.kfw.de.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Zuschussvariante des
Programms "Energieeffizient Sanieren" steht Ihnen unter
030 / 20 2 64 - 57 00 oder für das Programm "Altersgerecht
Umbauen" unter 030 / 20 2 64 - 25 35 ein Ansprechpartner zur
Verfügung; per Mail erreichen Sie die KfW unter zuschuss@kfw.de.
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