IVD - Newsletter 01 / 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

2011 ist knapp vier Wochen alt. Nicht wirklich Zeit für ein Zwischenfazit aber gerade noch rechtzeitig, um Ihnen alles Gute für dieses junge Jahr zu wünschen.

Mit sieben Landtagswahlen erwartet uns ein sogenanntes Superwahljahr und die Parteien brachten und bringen sich mehr oder weniger öffentlichkeitswirksam und geschickt in Position. Interessanterweise wird dem wenig Beachtung geschenkt, schließlich gibt es mit dem Futtermittelskandal und dem Hochwasser medial wirkungsstärkere Themen als politische Positions- und Strategiepapiere, die in den seltensten Fällen Wirklichkeit werden.

So verhält es sich leider auch mit vielen immobilienpolitischen Zielen, die zwar im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung Erwähnung fanden aber von einer Realisierung noch weit entfernt sind. "Wir erwarten mehr" war das Signal, welches IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling als Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft in seiner kurzen Neujahrsansprache anlässlich des BSI-Jahresempfanges am 18. Januar 2011 in Richtung der Bundesregierung sendete.

Auch die BSI mit dem IVD im Vorsitz hat sich zu Beginn dieses Superwahljahres deutlich positioniert. Die maßgeblichen politischen Entscheider und Vordenker haben mit dem BSI-Positionspapier 2011 einen Hinweiskatalog an die Hand bekommen, wie sie 2011 und darüber hinaus die richtigen Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft setzen können.

Das Positionspapier finden Sie nachfolgend.


Mit freundlichem Gruß
Ihre IVD-Bundesgeschäftsstelle
und
Ihr ImmoWert Team


FDP will 20 Prozent altengerechte Wohnungen

Die FDP will eine Modernisierungsoffensive für mehr altengerechte Wohnungen in Deutschland anstoßen. "Wünschenswert wäre eine Verzehnfachung der Quote des altengerechten und barrierefreien Wohnraums von aktuell 2 auf 20 Prozent bis 2030", sagte der baupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Sebastian Körber, der Deutschen Presse-Agentur.

Die demografische Entwicklung dürfe nicht länger als Problem gesehen werden. Sie sei vielmehr eine große Chance für Deutschland. Körber forderte einen nationalen Fahrplan für generationengerechtes Wohnen - ähnlich wie bei der geplanten energiesparenden Modernisierung der Gebäude in Deutschland. Er verwies darauf, dass es in vielen Wohnungen kein Problem sei, das Bad oder den Eingangsbereich so umzurüsten, dass die Bewohner möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. Um die Quote rasch zu erhöhen, seien eine schrittweise Erhöhung der Zuschüsse des Bundes, etwa im Bereich der zinsverbilligten Darlehen bei Neu- und Umbau, höhere direkte Zuschüsse für Bestandsanpassung, steuerliche Anreize oder Abschreibungs-Möglichkeiten sowie eine Verzahnung von altengerechtem Umbau und energetischer Sanierung notwendig, betonte Körber. Er will das Thema in der schwarz-gelben Koalition auf die Agenda setzen.

Laut einer neuen Emnid-Umfrage bevorzugen zwei Drittel ein sicheres und selbstbestimmtes Wohnen im Alter statt des Gangs in ein Heim. Bereits in 15 Jahren werde ein Viertel der Privathaushalte in Deutschland Bewohner haben, die 70 Jahre und älter sind, schätzt der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Quelle: dpa

KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Die KfW Bankengruppe fördert ab dem 1. März 2011 im Programm "Energieeffizient Sanieren" neben umfassenden Sanierungen zum KfW Effizienzhaus auch wieder Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Erneuerung von Heizungsanlagen oder Einbau von Lüftungsanlagen. Das neue Programm-Merkblatt der Zuschussvariante (Programm Nr. 430) finden Sie unter www.kfw-zuschuss.de.

Zukünftig beziehen sich die technischen Anforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf den Wärmedurchgang des gesamten Bauteils. Somit werden für die Erreichung der geforderten Mindestanforderungen auch die vorhandenen Schichten (z.B. Mauerwerk und vorhandene Dämmung) berücksichtigt, gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen im Durchschnitt um 20 Prozent. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzeptes für eine energetische Gebäudesanierung wird für die Einzelmaßnahmen die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich. Der Sachverständige bestätigt gegenüber der KfW die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Wenn Sie sich für eine zusätzliche Baubegleitung des Sachverständigen entscheiden, steht Ihnen eine weitere Zuschussmöglichkeit im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm Nr. 431) zur Verfügung.

Unabhängig von der energetischen Sanierung erhalten Sie weitere Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen im Programm Nr. 455. Speziell in diesem Förderprogramm sind neben den Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters antragsberechtigt.

Seitens der Antragsteller werden in diesem Programm überwiegend barrierereduzierende Badsanierungen, Einbau von Treppenliften und der Einbau von leichtgängigen Fenstern beantragt. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" steht Ihnen unter 030 / 20 2 64 - 57 00 oder für das Programm "Altersgerecht Umbauen" unter 030 / 20 2 64 - 25 35 ein Ansprechpartner zur Verfügung; per Mail erreichen Sie die KfW unter zuschuss@kfw.de.

Positionspapier
- Aktuelles -